BEURLAUBUNGSANTRAG
In der Nachmittagsbetreuung herrscht ebenso wie am Vormittag im Unterricht Anwesenheitspflicht. Dementsprechend bedarf es eines Beurlaubungsantrages, um ihr Kind in Ausnahmefällen (z.B. ein Arzttermin, der nicht zu einem anderen Zeitpunkt möglich ist, besondere Vereinsaktivitäten, familiäre Gründe) beurlauben zu lassen. Dieser Antrag sollte nach Möglichkeit frühzeitig ausgefüllt und bei der Leitung der Nachmittagsbetreuung abgegeben werden.
Antrag auf Beurlaubung