• KRANKHEITSFALL

          Wenn Ihr Kind erkrankt ist und nicht in der Schule war oder sich während der Schulzeit bis 13 Uhr befreien lässt, so bedarf es keiner gesonderten Krankmeldung für die OGS, weil diese Information über das Sekretariat weitergeleitet wird.

          Sollte Ihr Kind während der OGS befreit werden müssen, setzt sich die Leitung telefonisch mit den Eltern in Kontakt. Für diesen Fall muss ein Beurlaubungsantrag nachträglich ausgefüllt und abgegeben werden.

           

          Bitte beachten Sie, dass das vorbestellte Mittagessen bei der Mensa im Krankheitsfall bis 07:30 Uhr abbestellt werden muss, um das bezahlte Geld zurück zu erhalten. Sollte dies nicht gelingen, kann das Essen (Montag bis Donnerstag) zwischen 11:30 Uhr und 14:00 Uhr von Ihnen abgeholt werden.

          Die Kontaktdaten der Mensa finden Sie im Informationsschreiben zum Mittagessen.